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Schulungen & Trainings

SOP-Schulungen und Pharmakovigilanz-Trainings für alle, die im Unternehmen von einem Verdachtsfall erfahren können.

Was bringen Schulungen und Trainings?

Pharmakovigilanz-Schulungen vermitteln, was ein meldepflichtiger Sachverhalt ist, wie er weiterzugeben ist und welche Frist damit beginnt. Dazu kommen SOP-Schulungen für die Menschen, die die Prozesse tatsächlich ausführen — jeweils mit dokumentiertem Nachweis.

Warum ist das wichtig?

Die Meldefrist beginnt, sobald irgendjemand im Unternehmen Kenntnis erlangt. Damit sind Vertrieb, Außendienst, Empfang, Marketing und Kundenservice Teil des Pharmakovigilanz-Systems, ob das im Organigramm steht oder nicht. Wer nur die Fachabteilung schult, hat die häufigste Fehlerquelle nicht adressiert. Fehlende oder nicht nachweisbare Schulungen sind ein Standard-Finding in Inspektionen.

Wer braucht das?

Zulassungsinhaber mit neuen Mitarbeitenden oder überarbeiteten SOPs. Unternehmen vor einer Inspektion. Und alle, deren Schulungsnachweise unvollständig sind oder deren letzte Schulung länger zurückliegt als die letzte Prozessänderung.

Was fordert die Regulatorik?

  • GVP Modul I — Qualifikation und Schulung des Personals, Führung von Schulungsnachweisen
  • Schulungspflicht bei Einstellung und bei jeder relevanten Prozessänderung
  • Nachweisführung als Prüfgegenstand in Audit und Inspektion
  • GVP Modul IV — Schulungsstand als Teil des auditierten Systems

Wie VigiPRO unterstützt

  • SOP-Schulungen für die Anwender der jeweiligen Prozesse
  • Grundlagenschulung Pharmakovigilanz für Mitarbeitende mit Außenkontakt
  • Vertiefende Trainings für Pharmakovigilanz-Teams, etwa zu Einzelfallbewertung oder Signalmanagement
  • Auffrischungen nach Prozessänderungen und vor Inspektionen
  • Schulungsunterlagen und Nachweise in prüfbarer Form

Warum VigiPRO

Geschult wird an Ihren Prozessen, nicht an einer allgemeinen Folienreihe. Wer die SOPs selbst schreibt und Inspektionen begleitet, weiß, an welchen Stellen im Alltag tatsächlich Fälle verloren gehen.

Häufige Fragen

Wer muss geschult werden?

Alle, die im Rahmen ihrer Tätigkeit von einem Verdachtsfall erfahren können. Das reicht deutlich über die Pharmakovigilanz-Abteilung hinaus und schließt Vertrieb, Außendienst und Kundenkontakt ein.

Wie oft muss aufgefrischt werden?

Ein festes Intervall ist nicht vorgeschrieben. Anlassbezogen ist es Pflicht: bei Einstellung, bei Rollenwechsel und bei jeder relevanten Prozessänderung. Viele Unternehmen ergänzen das um eine jährliche Auffrischung.

Reicht eine Teilnehmerliste als Nachweis?

Nachzuweisen ist, wer wann zu welchem Inhalt geschult wurde — üblicherweise über Schulungsplan, Unterlagen, Teilnahmebestätigung und, je nach Thema, eine Lernerfolgskontrolle.

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